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Werkvertragsrecht

Im Werkvertragsrecht kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Werkunternehmern und Bestellern. Auf der einen Seite stehen die Werkunternehmer, die Ihr Werk nicht zur Zufriedenheit des Bestellers erstellt haben sollen, auf der anderen Seite sind die Besteller, die beispielsweise wegen behaupteter Mängel die Abnahme verweigern oder ihre Rechnungen nicht begleichen wollen.

Aufgrund unserer ständigen Tätigkeit im Werkvertragsrecht können wir Sie auch in diesem Bereich kompetent beraten und vertreten – sei es als Unternehmer oder als Besteller.