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Erbschaftssteuerrecht

Nicht nur Unternehmen, sondern auch zunehmend Privatpersonen sind von der Erbschaftssteuer betroffen. Dies hängt zum einen an steigenden Vermögens-, insbesondere Immobilienwerten, zum anderen an der veränderten Familienstruktur mit gar keinen oder zu wenigen Kindern, um die Freibeträge überhaupt nutzen zu können. Lebzeitige und vor allem rechtzeitige Vermögensübertragung hilft Steuern zu sparen. Aber auch wenn dies versäumt wurde, lässt sich nach dem Erbfall häufig noch helfen. Zu denken ist etwa an eine Ausschlagung zugunsten der Kinder oder die einvernehmliche Bezahlung eines Pflichtteils als Steuersparmaßnahme.

Aufgrund der ständigen Änderung des Erbschaftssteuerrechtes nach den Vorgaben des BVerfG sollten Sie hier dringend fachkundigen Rat einholen.