Sozialrecht
Sie ärgern sich über Behördenwillkür oder Ungerechtigkeiten im sozialen Bereich?
Seitenlange Bescheide, Hartz IV, SGB II – XII sind für Sie Bücher mit 7 Siegeln? Wir können die Gesetze nicht ändern, verfolgen die Änderungen jedoch seit Jahrzehnten und sind immer auf dem neuesten Stand.
Oft geht es um die Existenz: Die Krankenkasse zahlt nicht, die Berufsgenossenschaft erkennt eine Berufskrankheit nicht an. Wir helfen Ihnen auf allen Gebieten des Sozialrechts, gerichtlich und außergerichtlich:
- Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II, Umschulung und Berufsförderung
- Krankenversicherung (gesetzliche Krankenversicherung und private Krankenversicherung, Krankengeld, Krankentagegeld, Reha-Maßnahmen)
- Rentenversicherung (gesetzliche, private, BUZ, berufsständische Versorgung)
- Pflegeversicherung (Pflegegeld, Zuschüsse für Umbaumaßnahmen etc.)
- Gesetzliche und private Unfallversicherung (Unfallrente, Leistungen bei Berufskrankheiten und Arbeitsunfall, Invaliditätsleistung)
- Alterssicherung der Landwirte
- Opferentschädigungsrecht nach Gewalttaten
- Impfschaden
- Heimrecht
- Recht der behinderten Menschen, insbesondere Anerkennung des Grades der Behinderung, Eingliederungshilfe für Behinderte
- Sozialhilferecht - Jugendhilferecht
- Gebiete an den Schnittstellen von Sozialrecht und Familienrecht (Elternunterhalt, Inanspruchnahme durch den Träger der Sozialhilfe)