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Schadensrecht

Das Schadensrecht findet in vielen Rechtsgebieten Anwendung. Immer wenn materielle oder immaterielle Einbußen vorliegen, ergibt sich aus dem Schadensrecht der Umfang der Haftung.

Es steht die Verteilung der Einbußen auf einzelne Schadens- und Haftungsträger im Vordergrund, d.h. es wird festgelegt, „wie“ jemand haftet.

Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit im Schadensrecht sind wir in der Lage, den Umfang des zu leistenden Schadensersatzes und die Haftung Einzelner richtig einzuschätzen und das Bestmöglichste für Sie zu erreichen.